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Mit einem Ver­bund­pass Aus­bil­dung sparst du jeden Monat

Einleitung

Per­so­nen in Aus­bil­dung haben in der Regel An­spruch auf rabattierte Aus­bil­dungs­ti­ckets

Wem ein rabattiertes Ticket für den Aus­bil­dungs­ver­kehr zusteht und wem nicht, hat der Ge­setz­ge­ber im PBefG (Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz) geregelt.

Wenn du im Sinne des PBefG berechtigt bist, stellen dir die Un­ter­neh­men im Verkehrs­verbund Groß­raum Nürn­berg (VGN) einen »Ver­bund­pass Aus­bil­dung« kos­ten­los aus. Hierbei wird zwischen dem »Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de« und dem »Ver­bund­pass Stu­die­rende« unterschieden. Der Ver­bund­pass ist sozusagen der Be­rech­ti­gungs­aus­weis für den Kauf eines rabattierten Aus­bil­dungs­tickets. Kein Ver­bund­pass, kein Aus­bil­dungs­ti­cket.

Du steckst also in einer Aus­bil­dung und fährst täglich mit Bus und Bahn in die Schule, zur Uni oder zur Aus­bil­dungs­stätte? Dann hast du in der Regel Anrecht auf ein rabattiertes Mo­nats­ti­cket (offiziell: »Mo­nats­wert­mar­ke für den Aus­bil­dungs­ver­kehr«) sowie auf ein rabattiertes Wo­chen­ti­cket (offiziell: »Wo­chen­wert­marke für den Aus­bil­dungs­ver­kehr«). 

Außer Stu­die­rende, die an einer Hoch­schu­le im­ma­tri­ku­liert sind, haben alle »Aus­zu­bil­den­den« im Sinne des PBefG zudem die Möglichkeit, das 365-Euro-Ticket VGN zu nutzen.

WICHTIG: Sowohl der Wohn­ort als auch die Schule/Aus­bil­dungs­stätte müssen sich im VGN-Ver­bund­raum befinden.

Berechtigte

»Aus­zu­bil­den­de« im Sinne des PBefG sind:

  • Schülerinnen und Schüler,
  • Stu­die­rende (Im­ma­tri­ku­la­ti­on) – Be­am­ten­an­wär­ter der 3. Qua­li­fi­ka­ti­ons­ebe­ne werden hierbei mit Stu­die­renden gleichgestellt,
  • Per­so­nen, die in einem Be­rufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis stehen,
  • nicht mehr schul­pflich­tige Per­so­nen, die den Haupt- oder Re­al­schul­ab­schluss nachholen,
  • Per­so­nen, die eine Einrich­tung des 2. Bil­dungs­weges besuchen (z. B. Abend­re­al­schu­le, Abend­gym­na­si­um, Kolleg),

  • Per­so­nen, die in einem Be­rufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Per­so­nen, die in einer Einrich­tung au­ßer­halb der betrieblichen Be­rufs­aus­bil­dung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Hand­werks­ord­nung, ausgebildet werden,

  • Per­so­nen, die einen staat­lich an­er­kannten Be­rufs­vor­be­rei­tungs­lehr­gang besuchen (keine beruflichen Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, Wie­der­ein­glie­de­rungs­maß­nah­men oder Integrations- und Sprach­kurse)
  • Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im An­schluss an eine staat­lich geregelte Aus­bil­dung oder ein Studium an einer Hoch­schu­le nach den für Aus­bil­dung und Studium geltenden Be­stim­mungen vorgesehen ist,

  • Be­am­ten­an­wär­ter des ein­fachen und mittleren Dienstes ent­spre­chend der 1. und 2. Qua­li­fi­ka­ti­ons­ebe­ne,

  • Teil­neh­mende an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst oder ver­gleich­baren sozialen Diensten (keine freiwillig Wehr­dienst­leis­tende),

  • Per­so­nen, deren Aus­bil­dungs-Einrich­tung auf dem Ver­bund­pass-Be­stell­schein eine ent­spre­chende Genehmigung ausstellen darf.

Nicht Berechtigte

Keine »Aus­zu­bil­den­de« im Sinne des PBefG sind:

  • Be­am­ten­an­wär­ter des höheren Dienstes ent­spre­chend der 4. Qua­li­fi­ka­ti­ons­ebe­ne,
  • Teil­neh­mende, die eine berufliche Weiterbildung bei der IHK besuchen und bei einem Ab­schluss des Kurses das Prädikat Fachwirt IHK tragen,
  • bfz Berufliche Fort­bil­dungs­zen­tren der Bay­e­rischen Wirtschaft ge­mein­nüt­zige GmbH, Obere Turnstraße 8, Nürn­berg,
  • Teil­neh­mende die an einem För­der­lehr­gang und am Ein­gangs­ver­fah­ren und Ar­beits­trai­nings­be­reich einer Werkstatt für Behinderte teilnehmen,
  • Fachkräfte, die eine Meis­ter­wei­ter­bil­dung absolvieren unter Ziffer 2b; desgleichen auch Fach­kauf­leu­te, Be­triebs­wirte o.ä.,
  • Stu­die­rende der Fern­uni­ver­si­tät Hagen,
  • Per­so­nen, deren Aus­bil­dungs-Einrich­tung auf dem Ver­bund­pass-Be­stell­schein keine ent­spre­chende Genehmigung ausstellen darf.

Bedingt Berechtigte

Bedingt an­er­kannt sind:

  • Stu­die­rende, die an Hoch­schu­len au­ßer­halb des VGN ein­ge­schrie­ben sind, wenn sie im Ver­bund­ge­biet ein verpflichtendes Praktikum absolvieren.
    Nach­weis: Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung und Praktikums-Bescheinigung der Hoch­schu­le.
  • Stu­die­rende, die an Hoch­schu­len au­ßer­halb des VGN ein­ge­schrie­ben sind, wenn sie im Ver­bund­ge­biet wohnen und zur Hoch­schu­le au­ßer­halb des VGN pendeln. Nach­weis: Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung und Haupt­wohn­sitz­an­ga­be im Per­so­nal­aus­weis.

Verbundpass

Du bist berechtigt, ein rabattiertes Aus­bil­dungs­ti­cket zu nutzen? – Dann hol dir den Ver­bund­pass.

Nur mit einem kos­ten­losen Ver­bund­pass für Menschen in Aus­bil­dung er­hältst du die rabattierten Aus­bil­dungs­ti­ckets. Somit be­ste­hen diese immer aus deinem per­sön­lichen Ver­bund­pass (für Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de oder für Stu­die­rende) und einer dazu­ge­hörigen Wert­mar­ke.

Wenn du im Sinne des PBefG berechtigt bist, stellen dir die Un­ter­neh­men im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) einen »Ver­bund­pass Aus­bil­dung« kos­ten­los aus. Ab deinem 15. Ge­burts­tag brauchen wir hierfür eine Bescheinigung, in der dir deine Schule, Uni oder Aus­bil­dungs­stätte be­stä­tigt, dass du ein rabattiertes Aus­bil­dungs­ti­cket tatsächlich nutzen darfst.

Halte beim Ti­cket­kauf am Au­to­maten bitte deine Ver­bund­pass-Nummer zur Eingabe bereit. Sie wird dann direkt aufs Ticket ge­druckt. Ver­bund­pass und Wochen- oder Mo­nats­ti­cket bzw. 365-Euro-Ticket VGN sind nur ge­mein­sam und mit identischer Nummer gültig.

Be­stell­schein Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de zum He­run­ter­la­den

Für die Neu­aus­stel­lung, Er­satz­aus­stel­lung, Ver­län­ge­rung von Verbundpässen als Be­rech­ti­gung für Schü­ler­wert­mar­ken und das 365-Euro-Ticket VGN. (© VGN GmbH)
Damit Du immer alles beisammen hast, kannst Du die Wert­mar­ke in den Ver­bund­pass schieben – Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler & Azubis (© elmografico / Picture-Factory – Fotolia.com)

Be­stell­schein Ver­bund­pass Stu­die­rende

Für die Neu­aus­stel­lung, Er­satz­aus­stel­lung und Ver­län­ge­rung. (© VGN GmbH)
Damit Du immer alles beisammen hast, kannst Du die Wert­mar­ke in den Ver­bund­pass schieben – Ver­bund­pass Stu­die­rende (© elmografico / Picture-Factory – Fotolia.com)

Tickets zu den Verbundpässen

  • Wochen- und Mo­nats­wert­mar­ken für den Aus­bil­dungs­ver­kehr
    Jeder, der einen »Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de« oder einen »Ver­bund­pass Stu­die­rende« hat, kann diese Tickets er­wer­ben.

  • 365-Euro-Ticket VGN
    Diese Ticket kann nur mit einem »Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de« genutzt werden. Inhaber eines »Ver­bund­passes Stu­die­rende« können das Ticket dagegen nicht nutzen.

Wenn sich deine tägliche Strecke ändert

  • Ändert sich dein Weg zur Arbeit, Schule usw., können sich auch die Ta­rif­zo­nen ändern, die du täglich durchfährst. In diesem Fall brauchst du einen neuen Ver­bund­pass.
  • Ob die im bisherigen Ver­bund­pass notierten Ta­rif­zo­nen auch für die neue Strecke gelten oder nicht, erfährst du über die Auskunft. Oder du fragst bei deinem Ver­kehrs­un­ter­neh­men, einem Kun­den­bü­ro oder unserer Service-Hotline nach. Schülerinnen und Schüler können sich auch an das Sekretariat ihrer Schule wenden.
  • Hinweis: das 365-Euro-Ticket VGN gilt immer ver­bund­weit, un­ab­hän­gig vom Ta­rif­zo­neneintrag im Ver­bund­pass.

Beantragung Verbundpass

So er­hältst du deinen Ver­bund­pass

Seit dem 01. Mai 2024 soll zur Be­an­tra­gung und Aus­stel­lung von Verbundpässen das Schulportal VGN smaxi verwendet werden. Lediglich in Aus­nah­mefällen er­hältst du deinen Ver­bund­pass bei den folgenden Ausgabenstellen.

DB Reisezentrum Ans­bach

Bahn­hofsplatz 2
91522 Ans­bach
Mo-Fr: 7:00-17:00 Uhr
Sa: 8:00-13:00 Uhr

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DB Reisezentrum
Lichten­fels

Bahn­hofsplatz 3
Hal­te­stel­le Bahn­hof
96215 Lichten­fels
Mo-Fr: 8:30-12:15 Uhr
und 12:45-16:00 Uhr

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DB Reisezentrum Neumarkt

Bahn­hofplatz 1
92318 Neumarkt i. d. OPf.
Mo-Fr: 9:00-13:15 Uhr und
13:45-16:30 Uhr

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VAG-KundenCenter
U-Bahn Ver­teiler­ge­schoss

Königstorpassage
Hal­te­stel­le Haupt­bahn­hof
90402 Nürn­berg
Mo-Fr: 7:00-19:00 Uhr
Sa: 9:00-14:00 Uhr

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DB Reisezentrum Nürn­berg

Bahn­hofsplatz 9
90443 Nürn­berg
Mo-Fr: 7:00-20:00 Uhr
Sa u. So: 8:00-18:00 Uhr

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infra-Servicecenter

Bahn­hofplatz 9
90762 Fürth
Tel: 0911 9704-4000
Fax: 0911 9704-4001
Mo-Fr: 9:00-17:00 Uhr
Sa: 9:00-14:00 Uhr

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Kun­den­bü­ro ESTW Stadtbus

Goethestr. 21a
Hal­te­stel­le Haupt­bahn­hof
91054 Erlangen
Mo-Fr: 9:00-17:00 Uhr

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Stadt­wer­ke Bayreuth Verkehr und
Bäder GmbH
Kundencenter ZOH/Passage Max48

Kanalstraße 19
95444 Bayreuth
Mo-Fr: 8:00-17:00 Uhr

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Stadt­wer­ke Bam­berg
Servicepunkt Verkehr am ZOB

Promenadestr. 7a
96047 Bam­berg
Tel: 0951 774977
Mo-Do: 8:00-12:00 Uhr
und 13:00-16:00 Uhr
Fr: 8:00-12:00 Uhr

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Bürgerbüro im Rathaus

Königsplatz 1
91126 Schwabach
Tel: 09122 860-0
Fax: 09122 860-495
Mo, Di, Mi und Fr: 8:00-13:00 Uhr
Do: 8:00-16:00 Uhr

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Stadt­wer­ke Ans­bach GmbH

Rügländer Str. 1
91522 Ans­bach
Mo-Do: 7:30-16:00 Uhr
Fr: 7:30-12:00 Uhr

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Stadt­wer­ke Neumarkt i. d. OPf.
Frei­zeit & Leben KU

Ingolstädter Str. 18
92318 Neumarkt i. d. OPf.
Tel: 09181 239-222
Fax: 09181 239-297
Mo-Fr: 9:00-12:00 Uhr und
Mo+Do: 13:30-16:30 Uhr

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DB Reisezentrum Erlangen

Bahn­hofplatz 1
91054 Erlangen
Mo-Fr: 8:00-18:00 Uhr
Sa: 8:00-13:00 Uhr

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DB Reisezentrum
Fürth (Bay.)

Bahn­hofplatz 9
90762 Fürth
Mo-Fr: 7:15-17:15 Uhr

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DB Reisezentrum Bam­berg

Ludwigstr. 6
96052 Bam­berg
Mo-Fr: 8:00-19:00 Uhr
Sa: 8:00-13:00 Uhr

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DB Reisezentrum Bayreuth

Bahn­hofstr. 20
95444 Bayreuth
Mo-Fr: 7:00-17:00 Uhr
Sa: 8:00-13:00 Uhr

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