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13. Mai 2024

Mitnahmeverbot für E-Tretroller in VGN-Linien

Ab sofort ist die Mitnahme von E-Tretrollern in U-Bahnen, Stra­ßen­bahnen und Bussen im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg verboten. Das haben die VGN-Gremien in ihren Sitzungen am Mitt­woch, 11. April sowie abschließend am Don­ners­tag, 8. Mai 2024, beschlossen. Der VGN folgt damit einer Sicherheitsemp­feh­lung des Verbandes Deutscher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV), die in vielen weiteren Städten schon umgesetzt wurde. Hintergrund waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahr­zeugen im europäischen Ausland sowie zwei brandschutztechnische Gutachten der STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH) zu den oben aufgeführten Ver­kehrs­mit­teln. Für die in den Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus gelten bislang nur niedrige Sicherheitsstan­dards. Damit verbunden ist ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie eine mögliche Gefährdung von Fahr­gästen durch hochgiftige Rauchgase. Die Betriebsver­ant­wort­lichen vieler Ver­kehrs­un­ter­neh­men im VDV haben sich deshalb für den Ausschluss der E-Tretroller zum Schutz der Fahr­gäste ausgesprochen. In den Re­gi­o­nal­zügen und S-Bahnen ist die Mitnahme weiterhin erlaubt. Die vorliegenden Gutachten beziehen sich nicht auf Ei­sen­bahnfahr­zeuge und die zugehörige In­fra­struk­tur.

Pedelecs und Fahr­zeuge für Mo­bi­li­täts­ein­ge­schränkte erlaubt

Vom Verbot nicht betroffen sind E-Bikes und Pedelecs sowie elektrisch be­trie­bene Fahr­zeuge für mo­bi­li­täts­ein­ge­schränkte Per­so­nen, wie etwa E-Rollstühle und Seniorenmobile. Für deren Akkus gelten deutlich höhere Sicherheitsstan­dards, die Fahr­zeuge können deshalb weiterhin in Bussen und Bahnen mit­ge­nom­men werden.

Der Nutzen von E-Tretrollern für ÖPNV-Fahr­gäste, zum Beispiel für die so­ge­nannte letzte Meile, ist unbestritten. Deshalb behalten Ver­kehrs­un­ter­neh­men und Verbund die technische Entwicklung im Blick. Sobald verbesserte Normen und Sicherheitsstan­dards für die in E-Tretrollern verbauten Akkus vorliegen, wird das aktuelle Mitnahmeverbot neu bewertet. Bis dahin geht die Sicherheit aller Fahr­gäste vor.